Wer prüft eigentlich die Qualität unseres Studiengangs? Wie kann gewährleistet werden, dass ein ECTS an jeder Hochschule Deutschlands ungefähr gleich viel Leistung repräsentiert? Und interessiert es eigentlich jemanden durch was wir uns Tag für Tag durchquälen?
Falls ihr euch schon mal eine dieser Fragen gestellt habt, seid ihr beim Thema Systemakkreditierung genau richtig.
Am 04.02. und am 05.02. findet bei uns am KIT die Begehung bezüglich der Systemreakkreditierung statt. Da die Akkreditierung von Studiengängen ein sehr wichtiges, jedoch auch relativ unbekanntes Thema im Hochschulkosmos darstellt, wollen wir aus der WI² Redaktion diesen Anlass nutzen, um euch über dieses Thema aufzuklären:
Was bedeutet Akkreditierung:
Die Akkreditierung ist (kurzgefasst) eine externe und wiederkehrende Überprüfung von Studiengängen nach einheitlichen und übergeordneten Aspekten unter Beteiligung externer Interessenvertretungen.
In der aktuellen Ausprägung gibt es die Programm- und die Systemakkreditierung. Bei ersterer wird ein einzelnes Studienprogramm oder eine Gruppe von verwandten Studienprogrammen, bei letzterer das interne Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule geprüft. Wir am KIT sind wie eingangs erwähnt seit 2013 systemakkreditiert. Das damals etablierte System wird nun erneut zertifiziert, wobei geprüft wird, ob wir die seitdem abgeänderten oder neu dazugekommenen Vorgaben in unseren Prozess aufgenommen haben.
Wie ist das Akkreditierungssystem aufgebaut?
Das Akkreditierungssystem ist dezentral organisiert. Höchste Instanz im Akkreditierungswesen ist der Akkreditierungsrat. Dieser besteht im Wesentlichen aus einer Geschäftsstelle sowie 18 Mitgliedern und akkreditiert seinerseits selbständige Agenturen, die daraufhin wiederum die über 15.000 Studienprogramme und über 400 Hochschulen akkreditieren können.
Was wird bei einer Akkreditierung überprüft?
In der praktischen Umsetzung werden Studiengänge und Hochschulen bezüglich der Einhaltung bestimmter Vorgaben sowie der Qualität der Studiengangsdurchführung beurteilt. Mithilfe einer entsprechenden Selbstdokumentation und einem Vor-Ort-Besuch (Audit) wird dies überprüft und bewertet und es werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung gegeben.
Konkret zur Anwendung kommen dabei die vom Akkreditierungsrat beschlossenen Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (https://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf) sowie die von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen Ländergemeinsamen Strukturvorgaben (https://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf). Die Akkreditierung ersetzt (in manchen Bundesländern) das ministerielle Genehmigungsverfahren.
Wichtige Prüfaspekte sind beispielsweise:
- Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (vom Akkreditierungsrat)
- Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes
- Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem
- Studiengangskonzept
- Studierbarkeit
- Prüfungssystem
- Studiengangsbezogene Kooperationen
- Ausstattung
- Transparenz und Dokumentation
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
- Studiengänge mit besonderem Profilanspruch
- Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit
- Ländergemeinsamen Strukturvorgaben (von der Kultusministerkonferenz)
- Gestuftes Studiengangssystem
- ECTS
- Zugang
- Struktur
- Modularisierung
Wie läuft das System bei uns an der Uni ab?
Der zur Überprüfung dieser Aspekte etablierte Prozess an unserer Uni ist das sogenannte KIT-PLUS Verfahren (Programmevaluation Lehre und Studium). Im Zentrum dieses Verfahren steht die KIT-PLUS Kommission. Diese besteht gemäß Studienakkreditierungsverordnung mehrheitlich aus Professoren. Außerdem sind Vertreter aus der Verwaltung, die Gleichstellungsbeauftragte und studentische Vertreter ebenfalls Teil der Kommission.
Die KIT-PLUS-Kommission behandelt den Studiengang auf Grundlage des von der entsprechenden KIT-Fakultät erstellten Studiengangberichtes, externer Gutachten und weiterer studiengangrelevanter Unterlagen in einer Sitzung und gibt Empfehlungen zur Akkreditierung des Studienganges an das Präsidium ab. Diese Empfehlungen werden gemeinsam in einem Gespräch zwischen dem Präsidium, der KIT-Fakultät und der KIT-PLUS-Kommission zu Auflagen und Empfehlungen formuliert. Unter Vorbehalt der Erfüllung dieser Auflagen nach einem Jahr, dienen diese als Grundlage für eine Entscheidung des Präsidiums über die Akkreditierung des Studienganges.
Unser Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde beispielsweise als einer der ersten Studiengänge im Dezember 2018 reakkreditiert, was bedeutet, dass er den Prozess zum zweiten Mal durchlaufen hat. Im Zuge dessen wurde die Fakultät aufgefordert die sehr hohe Prüfungsdichte im Grundstudium anzupassen, um die Studierbarkeit des Studiengangs zu erhöhen. Daraufhin wurde von der Fakultät eine Taskforce geschaffen, welche im letzten Jahr verschiedenste Möglichkeiten erwogen hat das Grundstudium den Vorgaben entsprechend anzupassen, woraus letzten Endes eine Umgestaltung des BWL- und Matheprogramms entstanden ist.
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